Tierseuchenverordnung
Formulare
Bienenerhebung
Werden neue Bienestände eröffnet, verschoben oder übernommen, so ist dies dem Kanton zu melden. Das Formular dazu ist auf der Homepage des Kantones:
Mutationsformular Bienenstände
Pflichten für Imkerinnen und Imker
Der Veterinärdienst vom Kanton Aargau hat die für die Imker wesentlichen gesetzlichen Pflichten in einem Dokument zusammengestellt:
Für die Bestandeskontrolle, Selbstkontrolle und Risikoanalyse für Betriebsweise und Hygiene sei wieder auf die Seite von BienenSchweiz verwiesen, die dort jeweils aktuelle und praktische Formulare zum ausfüllen haben: